EnEV: Anforderungen an Wohngebäude
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) nimmt grundsätzlich eine Unterteilung der Gebäude nach Wohn- oder Nichtwohnnutzung vor. Zusätzlich definiert sie auch Anforderungen an bestehende Gebäude, wenn diese erweitert, saniert oder umgebaut werden.

Anforderungen an Wohngebäude
Die Anforderungen an Wohngebäude, die errichtet werden, sind im § 3 und in der Anlage 1 der EnEV geregelt. Nachzuweisen ist, dass der Jahresprimärenergiebedarf QP für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung den Vergleichswert des Referenzgebäudes und die Anforderungen an den Transmissionswärmeverlustes HT nicht überschreitet (Nachweisverfahren). Zusätzlich muss der Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 erbracht werden. Für die dämmtechnischen Nachweise aller Hüllflächen-Bauteile sind die Vorgaben der Anlage 1 einzuhalten.

Bauakustik und Raumakustik: Einführung
ERLÄUTERUNG DER BEGRIFFE UND REGELWERKE
Derzeit wird in allen Bundesländern die „alte“ Norm für den Mindestschallschutz, DIN 4109 aus dem Jahr 1989, durch die Neufassung DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen vom Januar 2018 als Technische Baubestimmung ersetzt. Während der lange andauernden Übergangsphase wurden zum regelgerechten Schallschutz im Hochbau sehr unterschiedliche Meinungen vertreten. Das Kapitel gibt einen aktuellen praxisgerechten Überblick über die Grundlagen und die Randbedingungen für bauakustische Planungen sowie Hinweise für die Objektplanung.

